Neues Konto bei Google anlegen und Gutschein einlösen möglich ?

Verfasst am: 02. 03. 2011 [16:12]
Multivisionen
Dabei seit: 16.02.2011
Themenersteller

16 Beiträge
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Hallo,

Google verschickt ja gelegentlich AdWords Gutscheine oder man kann diese bei EB.. steigern.
(Meine 100 Euro habe ich leider schon aufgebraucht)

Leider gelten diese Gutscheine immer nur für Neukunden.
Weiß jemand ob es möglich und erlaubt ist sich einfach ein neues Konto unter einer weiteren E-Mail Adresse zu erstellen,
den Gutschein einzulösen ABER für die gleiche HP zu werben die ich schon unter meinem bestehenden Account beworben hatte ?

Zur Not könnte ich mein bestehendes Google Konto auch löschen, soweit das möglich ist.

Vielen Dank

 
Verfasst am: 03. 03. 2011 [09:28]
der_booker
Dabei seit: 11.06.2009

2887 Beiträge
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"Multivisionen" schrieb:

Leider gelten diese Gutscheine immer nur für Neukunden.
Weiß jemand ob es möglich und erlaubt ist sich einfach ein neues Konto unter einer weiteren E-Mail Adresse zu erstellen, den Gutschein einzulösen ABER für die gleiche HP zu werben die ich schon unter meinem bestehenden Account beworben hatte ?


Laut § 265a StGB ist das eine Straftat, sprich man versucht durch Erschleichen an Leistungen zu kommen. Das würde ich mir sehr gut überlegen. Da es sich hierbei um Gutscheine handelt, muss der Anbieter für den Schutz vor Missbrauch selber sorgen, was er auch tut. Google lässt es nicht so einfach zu, die Gutscheine einzulösen. Kommen die Jungs von Google allerdings dahinter, so haben sie das Recht auf Schadensersatzforderungen.

Auszug aus dem § 265a
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Google ist eine Einrichtung und durch eine Zweckentfremdung des Gutscheins, möchte man das Entgeld nicht zahlen. Also Vorsicht!!!

Heiko Jendreck
personal helpdesk & webdesign
http://www.phw-jendreck.de
http://www.seo-labor.com
 
Verfasst am: 07. 07. 2011 [15:09]
uwse.k.
Dabei seit: 17.06.2011

1 Beiträge
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Nach den Richtlinen von Google kannst du, wenn für ein Neues Produkt oder einer neuen Internetseite werben willst, jederzeit ein neues Googlekonto einrichten und den Gutschein einlösen. Auch wenn du schon ein Googlekonto mit der gleichen Bankverbindung hast.

Gute Infos darüber finder man auch hier: http://www.google.com/support/forum/p/adwords/thread?tid=2880b120df1d9564&hl=de

Günter Ständecke
UWS e.K.
http://www.uws-chiemgau.de
 
Verfasst am: 07. 07. 2011 [15:39]
der_booker
Dabei seit: 11.06.2009

2887 Beiträge
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"uwse.k." schrieb:

Nach den Richtlinen von Google kannst du, wenn für ein Neues Produkt oder einer neuen Internetseite werben willst...

Hallo Günter,

das ist vollkommen und richtig. Der Fokus liegt hierbei auf dem Wort NEU. Eine bereits vorhandene und bei Google angemeldete Page lässt sich nicht noch einmal neu registrieren und somit das Einlösen des Gutscheins ermöglichen. Ich hatte massive Probleme bei einem Kunden, für den eine Domaine umgemeldet werde sollte, nachdem er sie frisch übernommen hatte.

Was allerdings in diesem Dschungel als Frage bleibt, wäre der Umgang mit einer Subdomain. Diese kann im Grunde völlig losgelöst laufen und wäre als NEU-Produkt rechlich sauber. Wie das jedoch Google sieht, kann ich noch nicht sagen allerdings muss man eine Subdomains in den WMT eigenständig anmelden, diese werden aber meist mit der selben Google-ID versehen.

Heiko Jendreck
personal helpdesk & webdesign
http://www.phw-jendreck.de
http://www.seo-labor.com
 
Verfasst am: 07. 07. 2011 [16:13]
Multivisionen
Dabei seit: 16.02.2011
Themenersteller

16 Beiträge
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Also,
ich muss gestehen das ich den Versuch gewagt habe.
Hatte mein Google Konto gelöscht und ein neues Konto
mit exakt der gleichen Website eröffnet.
Allerdings das Konto mit einer anderen E-mail Adresse eröffnet.
Der AdWords-Gutschein wurde anstandslos akzeptiert, ich denke allerdings auch das
dies gegen die Richtlinien verstösst.
Einen weiteren Versuch werde ich nicht wagen, will mein Glück ja nicht hinausfordern ... wink.gif

 




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