Werbung

Verfasst am: 07. 06. 2009 [22:15]
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jsfs
Themenersteller
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 174
Moin,

möchte jemand auf meiner Seite Werbung machen?

 
Verfasst am: 08. 06. 2009 [08:30]
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Cleanthinking
Dabei seit: 08.04.2009
Beiträge: 7
jsfs schrieb:

Moin,

möchte jemand auf meiner Seite Werbung machen?


Die Seite sieht - mit Verlaub - gruselig aus und wie aus dem Jahre 1998. Ich würde Dir raten: bevor Du nach Werbepartnern suchst, bei Dir eine gelungene Page auf, basierend auf Wordpress oder anderen kostenlosen Systemen (webnoode zb), für die Du keinerlei Programmierkenntnisse brauchst.
Dann kommen Werbepartner ganz von alleine... quasi.

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [16:39]
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junky
Dabei seit: 26.06.2009
Beiträge: 78
@jsfs

Google PageRank 1, Yahoo Backlinks 313! Was für einen Preis stellst du dir den vor!? Probier es doch mal mit Backlinkseller oder verkaufe einzelne Links auf Taliad.de



Viel Glück


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.07.2009 um 16:41.]

Social Media & Webkultur auf Saschas-World.de
 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [17:04]
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adi
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 465
jsfs schrieb:

Moin,

möchte jemand auf meiner Seite Werbung machen?

Wenn du so offen deine seite vermarkten möchtest sei dir empfohlen mal nach Pflichtangaben Impressum zu googlen
bevor du dir unnötigen ärger einhandelst
mal ein auszug für dich

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz anzugeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist der Sitz anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.

3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Personenzusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.

4. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.

5. Register und Registernummer
Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen
Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, beratende Ingenieure etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder vorzugsweise durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden. Häufig stellen die jeweiligen Kammern und Berufsverbände entsprechende Internetseiten zur Verfügung, auf die per Link verwiesen werden kann.

8. Weitere Angaben
Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden beispielsweise redaktionelle Beiträge veröffentlich, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [17:31]
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gerard
Dabei seit: 12.05.2009
Beiträge: 1276
adi schrieb:

... mal ein auszug für dich

Folgende Angaben müssen gemacht werden: ...

Ich würde hier auf den Gesetzestext verweisen und nicht auf die mehr oder weniger maßgebliche Meinung eines "Rechtsberaters". Nicht alles was da steht ist so eindeutig klar und es gibt auch immer noch keine eindeutigen Obergerichtsetscheidungen:

Der Gesetzestext ist hier: www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Gérard

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [17:56]
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jsfs
Themenersteller
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 174
Moin,

habe mich mal Teliad angemeldet. Danke junky.

Bis auf meie Tele.-Nr. sollte das Impressum komplett sein.(Pirvatperson) Danke adi.

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [18:07]
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adi
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 465
Gerard schrieb:


Ich würde hier auf den Gesetzestext verweisen und nicht auf die mehr oder weniger maßgebliche Meinung eines "Rechtsberaters". Nicht alles was da steht ist so eindeutig klar und es gibt auch immer noch keine eindeutigen Obergerichtsetscheidungen:

Der Gesetzestext ist hier: www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Gérard


das mag sein deshalb schrieb ich ja auch er soll mal googlen
aber was nützt der gesetzestext den du so schön verlinkst aber in deiner eigenen seite nicht umsetzt gerard

von mir aus soll jeder in sein impressum schreiben was er will aber es gibt zeitgenossen die suchen solche fehlerhaften impressums um kostenpflichtige abmahnungen zu verschicken
in dem sinne empfehle ich jedem lieber eine angabe mehr als eine zuwendig zu machen

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [19:16]
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gerard
Dabei seit: 12.05.2009
Beiträge: 1276
adi schrieb:

... aber in deiner eigenen seite nicht umsetzt ...

Von jeder Seite direkt erreichbar : finistere-ferienhaus.de/impressum/index.html

Vielleicht den Schlaf aus den Augen reiben?

Gérard

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [19:27]
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adi
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 465
Gerard schrieb:

adi schrieb:

... aber in deiner eigenen seite nicht umsetzt ...

Von jeder Seite direkt erreichbar : finistere-ferienhaus.de/impressum/index.html

Vielleicht den Schlaf aus den Augen reiben?

Gérard

ich hab keine lust mit dir zu streiten aber informier dich mal was in ein impressum hineingehört
oder schau dir diverse impressum anderer an und vergleich sie mit deinem dann dürften dir die unterschiede sofort klar werden bzw was bei dir fehlt



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.07.2009 um 19:32.]

 
Verfasst am: 05. 07. 2009 [19:43]
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gerard
Dabei seit: 12.05.2009
Beiträge: 1276
adi schrieb:

ich hab keine lust mit dir zu streiten aber informier dich mal was in ein impressum hineingehört
oder schau dir diverse impressum anderer an und vergleich sie mit deinem dann dürften dir die unterschiede sofort klar werden bzw was bei dir fehlt

Wir brauchen nicht zu streiten. Da steht alles was das Telemediengesetz in meinem Fall fordert.

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse

Der einzige Streitpunkt könnte der Vorname sein. Da gibt es eine Gerichtsentscheidung - aber bisher keine Obergerichtsentscheidung - also noch alles offen.

Gérard

 




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