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Werbeanruf - ein kleines Problem

Verfasst am: 30. 12. 2011 [10:41]
MatthiasHuehr
Dabei seit: 30.11.2009

738 Beiträge
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"Deep_Thought" schrieb:

Wenn man seine Kontaktdaten auf einer Webseite veröffentlicht, dann muss man ja auch eigentlich damit rechnen, dass Kontakt aufgenommen wird.

Es gibt eine gesetzliche Pflicht eine Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Daraus kann man jetzt nicht schlussfolgern, dass man aufgrund einer angegebenen Emailadresse die Leute mit Werbemails belästigen darf.

Der Text im Impressum steht im Übrigen nicht nur zur Deko da! Ich zitiere mal aus dem erstellten Impressum von e-Recht24:

"Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor."

Man muss also mit gar nichts mehr rechnen, was in Richtung Spam geht!



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Verfasst am: 07. 01. 2012 [16:46]
Deep_Thought
Dabei seit: 19.02.2011

15 Beiträge
Beitrag hilfreich?

Man muss also mit gar nichts mehr rechnen, was in Richtung Spam geht!


Ist ist denn jede unaufgeforderte Kontaktaufnahme Spam? Juristisch mag es da ja keine Unterschiede geben. Ich finde jedoch das ein Unterschied besteht zwischen einer höflichen Anfrage auf Zusammenarbeit mit eindeutiger Absenderangabe und vielleicht noch der Zusicherung keine weiteren Kontaktaufnahmen mehr zu starten, wenn kein Interesse besteht, und einem Angebot für P***s enl****ment oder blaue Rautenpillchen ohne Absenderangabe.


 
Verfasst am: 07. 01. 2012 [18:29]
MatthiasHuehr
Dabei seit: 30.11.2009

738 Beiträge
Beitrag hilfreich?

"Ist ist denn jede unaufgeforderte Kontaktaufnahme Spam?"

Nein

"Anfrage auf Zusammenarbeit mit eindeutiger Absenderangabe"

Spam

Es kommt darauf an, was du in der Mail schreibst. Wenn derjenige eine Dienstleistung anbietet, dann kannst du dir als potentieller Kunde darüber Informationen oder ein Angebot einholen. Du darfst ihn aber nicht wegen einer Vorstellung deiner Dienstleistungen anschreiben, wo er unter Umständen auch mit Leistungen kommen muss, sei es Geld oder ein Backlink. Das ist nix anderes wie der automatsch generierte Müll mit den blauen Pillen.

Das Versenden deiner Mails kann zwar eine Zeitlang gut gehen, was aber, wenn du an den Falschen gelangst? Ich kann diejenigen verstehen, die ihren Anwalt von der Leine lassen, die meisten Angebote die ich per Emails bekam, gegen eher in Richtung Betrug.













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