MatthiasHuehr
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Contentdiebstahl - wieso bestraft Google den Urheber?

am 19.03.2011, 21:32 Uhr eröffnete MatthiasHuehr folgenden Thread
Google    2986 mal gelesen    9 Antwort(en).

Ich bin gerad mal wieder etwas sauer. Diese Woche hatte ich einen schon durch Zufall Text-Kopierer gefunden und das recht fix klären können ...

Heute Abend schaue ich nach welches Ranking die Anfrage bei Google hatte, dann auf die Bildersuche ... mein Bild auch auf mehreren Plätzen, nur nicht meine Domain. Da hat so ein Beep mein Bild geklaut und auf mehreren seiner Seiten veröffentlicht. Meine Seite ist nun in der Bildersuche nicht mehr zu finden. Die Frage ist nun, weshalb Google den Contentdieb bevorzugt?


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gelöschter Benutzer
am 20.03.2011, 12:04 Uhr schrieb

Hallo Matthias H,

HEUL DOCH !

stand auf einem Fußabtreter, den ich vor ca. 15 Jahren geschenkt bekommen habe...

Google ist keine Institution, die über Recht und Unrecht (in Deinem Fall: Urheberschaft)entscheiden darf. Warum sollte jemand unbefugt über Deine Behauptung entscheiden sollen?

----------------------------------------------
Zusatzinformation außerhalb der Fragestellung:

Bei entsprechender Schöpfungshöhe Deiner "geklauten Fotos" kannst Du Dich zunächst kostenpflichtig an die Rechtsorgane wenden. (Die farblichen Fußtapfen Deines Nachwuchses - sofern Du einen hast- lassen das bewußte Gestalten eher nicht vermuten ebenso wie ein "geknippstes" Foto.)

Um den Nachweis für schützenswerte Fotos zu erbringen, habe ich mich daher seit Jahren nach alter Fotografenregel zu folgenden Mindestschritten entschlossen:

Grundsatz: Kein Foto vor Ort ist endgültig. Es MUSS nachbearbeitet werden!
Bearbeitungsschnitte: Werden alle gespeichert zwecks Rekonstruktion / Verbesserung.

1. Ausschnitt wählen (beschneiden - niemand außer dem Urheber kennt das Original und kann den Beschnitt rekonstruieren!
2. Kontrast, Helligkeit etc. verändern!
3. Skalieren (den Maßstab kennt außer mit niemand und kann den vorherigen Beschnitt rekonstruieren!)

Ich denke, duch diese Verfahrensschritte ist eine Pixeländerung durch andere kaum reduzierbar und für mich ein Mindestnachweis für die Urheberschaft.
Jeder einzelne Schritt ist nicht unbedingt erforderlich, für einen Kopierer
jedoch sicher wissenswert. Letztendlich gibt es noch den Pixelvergleich für eine abschließende Wertung.

Sicher sind diese Schritte auch duch einen "Kopierer" weiterhin nach-anwendbar (d. h.: nicht nachvollziehbar!) - aber viele Fotos von Dir sind sicher auch vom gleichen Standort (Ohne veränderliche Detail wie z. B. Personen oder Wolken) nachvollziehbar. Und solche Details sind möglicheweise auch austauschbar.

Das Eigentum an einem geklauten Geldschein kannst Du möglicherweise auch nur durch Deinen Schriftzug nachweisen, wenn Dir jemand anders Dir nicht nachweisen kann, daß Du ihn in Zahlung gegeben hast...

So sehe ich es jedenfalls.

Gruß

kajo


MatthiasHuehr
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Programmierer
Content Halbgott (705 Beiträge)
am 20.03.2011, 14:15 Uhr schrieb MatthiasHuehr

Hallo Kajo,

mir ging es um die Frage warum ein seit Monaten im Index existierendes Bild so einfach rausgeschmissen wird und durch das selbe Exemplar, nur von einer anderen Seite, ersetzt wird.

Ãœber den Nachweis brauche ich mir keinen Kopf machen, den kann ich zweifelsfrei beweisen. Zudem ist die andere Seite eine billige Contentfarm mit geklauten Inhalten, die sich auch woanders bedient hat.


PS

Und noch was zur Schöpfungshöhe: bei Fotografien liegst du falsch

de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he



Bei Fotos liegt ein „Unterbau“ in Form des Leistungsschutzrechts der einfachen Lichtbilder vor, die im Gegensatz zu den Lichtbildwerken mit kürzerer Frist geschützt werden. Alle Fotografien – außer Reproduktionsfotografien (die urheberrechtlich lediglich eine Vervielfältigung der Vorlage und kein eigenes Werk darstellen)[23] – sind somit urheberrechtlich geschützt. Mehr dazu im Artikel Lichtbildwerk.

hier noch das Gesetz dazu:

§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.


PS 2

ich hab noch was Schönes zum Thema gefunden

www.law-blog.de/156/fotorecht-spezial-teil-1-recht-am-bild/



Auch die Ãœbernahme von Lichtbildern ist laut dieses juristischen Blogs verboten, das Nachstellen nicht, das wiederum wäre bei Lichtkunstwerken verboten.

PS3

und deine erwähnten Bearbeitungen schaffen auch keine Recht am Bild:

www.law-blog.de/157/fotorecht-spezial-teil-2-bearbeiterrechte-urheberrechtsvermerke/


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seitenreport
Avatar seitenreport
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Content Gott (1772 Beiträge)
am 20.03.2011, 19:32 Uhr schrieb seitenreport

kjm_50 schrieb:

Hallo Matthias H,

HEUL DOCH !

stand auf einem Fußabtreter, den ich vor ca. 15 Jahren geschenkt bekommen habe...


Ich habe diesen Account soeben deaktiviert.

"kjm_50" wird damit (wie es einige aufgrund seiner sprachlichen Eskapaden schon länger gefordert haben) hier auf Seitenreport nicht mehr unter uns weilen.

Beste Grüße,
Matthias


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gelöschter Benutzer
am 25.03.2011, 21:22 Uhr schrieb

Hallo,

dazu eine Frage, mit was für einen Tool finde ich denn sowas heraus? Bzw wie macht ihr das, das ihr alle Daten so finden könnt ob andere Websiten was geklaut haben...

Mfg Micha


romacron
JDev Xer
Content Gott (1224 Beiträge)
am 25.03.2011, 21:32 Uhr schrieb romacron

Beispiel:

"bbapc rmcrn Das ist mein Satz und der wird auf seitenreport angezeigt"

dann google nach

"bbapc rmcrn"

www.google.de/search



..in einer Stunde müsste die Query erfolgreich sein.

oder via copyscape


MatthiasHuehr
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Programmierer
Content Halbgott (705 Beiträge)
am 26.03.2011, 09:50 Uhr schrieb MatthiasHuehr

Bei Bildern ist es aber viel schwieriger, denn die Bildersuchen von Google und Bing sind noch nicht so optimal um Kopien zu finden, da hilft meistens ein Zufall. Einmal hatte bei mir wer auch den darunter befindlichen Beschreibungstext geklaut, so daß ich das dann über Copyscape gefunden habe. Der letzte Fall verwendete ein suchmaschinenoptimiertes Bild, welches dann bei Google auf der ersten Seite zu finden war.


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Bremen
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Neuling (4 Beiträge)
am 28.03.2011, 12:28 Uhr schrieb Bremen

Moin,

ich nutze auch meistens : www.copyscape.com damit geht es sehr gut.




Gruß
Marc


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mfw
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Fortgeschrittener (81 Beiträge)
am 31.03.2011, 15:14 Uhr schrieb mfw

ich hatte mal Probleme mit der install von copyscape und mich nach einer alternative umgeschaut und bin bei www.textbroker.de/uncover/ gelandet bisher keine Probleme und auch einfacher zu handhabe



Aber jetzt habe ich ausgegeben Anlass nochmal eine Frage:
wie verhält es sich mit Zitaten ich kenne

und


Suche LT im Bereich Versicherung/ Finanzen/ Energie/ Telekommunikation Infos unter: http://www.mehr-fuer-weniger.de/_linkbird/

MatthiasHuehr
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Content Halbgott (705 Beiträge)
am 31.03.2011, 18:05 Uhr schrieb MatthiasHuehr

Du könntest die zitierten Wörter optisch anders gestalten und einen Link auf die Originalquelle setzen a la " siehe bei ..." oder ähnlich . Du solltest beim Zitieren aber nicht übertreiben, denn es gibt dabei auch gewisse Grenzen. Durch den Link auf das Original solltest du meiner bescheidenen Meinung nach sogar vieleicht etwas davon profitieren, da eine themenrelevante Verbindung existiert.

PS

Uncover findet aber leider auch nicht alles ...


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