der_booker
Themenersteller
Foren Moderator
selbständig
(2762 Beiträge)

Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 6)



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 14:35 Uhr schrieb

Ich habe auch eine Abmahnung erhalten und die Sache heute Morgen meinem Anwalt übergeben.


UlrikeBarnes
Neuling (1 Beiträge)
am 13.08.2012, 14:58 Uhr schrieb UlrikeBarnes

gpeter73 schrieb:

Ich schlage vor dies der Redaktion von Akte auf SAT 1 zu melden.
Die recherchieren gründlich!

www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion




ich hab es auch grad gemeldet


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 13.08.2012, 15:17 Uhr schrieb gpeter73

Hier mal ein interessanter Link:
Interessant wird es ab: "IV. Abmahnung" Punkt 2:

2. Missbräuchliche Geltendmachung durch Serienabmahnungen
Gemäß Â§ 8 Abs. 4 UWG bzw. § 2 Abs. 3 UKlaG ist die missbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ausgeschlossen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Rechtsverstoß nur deshalb gerügt wird, um die Abmahnkosten zu kassieren. Schon die immense Zahl der Abmahnungen und die Verwendung von gleichlautenden Serienbriefen lassen häufig auf eine missbräuchliche Geltendmachung schließen. Bei einem Missbrauch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenersatz. Vielmehr sollte der Empfänger mit einer Gegenabmahnung reagieren.


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 13.08.2012, 15:18 Uhr schrieb gpeter73

Sorry Link vergessen:

www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html



gpeter73 schrieb:

Hier mal ein interessanter Link:
Interessant wird es ab: "IV. Abmahnung" Punkt 2:

2. Missbräuchliche Geltendmachung durch Serienabmahnungen
Gemäß Â§ 8 Abs. 4 UWG bzw. § 2 Abs. 3 UKlaG ist die missbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ausgeschlossen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Rechtsverstoß nur deshalb gerügt wird, um die Abmahnkosten zu kassieren. Schon die immense Zahl der Abmahnungen und die Verwendung von gleichlautenden Serienbriefen lassen häufig auf eine missbräuchliche Geltendmachung schließen. Bei einem Missbrauch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenersatz. Vielmehr sollte der Empfänger mit einer Gegenabmahnung reagieren.


der_booker
Foren Moderator
selbständig
(2762 Beiträge)
am 13.08.2012, 15:24 Uhr schrieb der_booker

RAdietrich schrieb:

Du solltest unbedingt eine "modifizierte" Unterlassungserklärung innerhalb der Frist abgeben, andernfalls riskierst Du, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Dich betrieben wird, dessen Kosten Du dann zunächst tragen musst.

Modifzierte Unterlassungserklärung: Ohne Anerkenntnis der RA Gebühren, Vertragsstrafe soll gerichtlich festgesetzt werden, unter Vorbehalt einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung.


Nach verschiedenen Telefonaten und eMails mit Betroffenen bin ich zunächst zum Schluss gekommen, eine modifizierte UE zu senden. Ich werde folgenden Wortlaut benutzen:

Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber dem Unterlassungsgläubiger, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, vorbehaltlich einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung, den Internetauftritt / die Facebookseite <link> nur unter Angabe der nach § 5 TMG geforderten Angaben zu betreiben.

Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer durch das zuständige Gericht festzusetzenden Vertragsstrafe.


An die Akte-Redaktion habe ich mich bereits gewendet.
Mein Tipp an Alle, kommt der Aufforderung nach und tragt ein Impressum ein.


Heiko Jendreck
personal helpdesk
http://www.phw-jendreck.de
http://www.seo-labor.com

johannesrudolph
Neuling (5 Beiträge)
am 13.08.2012, 15:36 Uhr schrieb johannesrudolph

der_booker schrieb:


Nach verschiedenen Telefonaten und eMails mit Betroffenen bin ich zunächst zum Schluss gekommen, eine modifizierte UE zu senden. Ich werde folgenden Wortlaut benutzen:

Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber dem Unterlassungsgläubiger, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, vorbehaltlich einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung, den Internetauftritt / die Facebookseite <link> nur unter Angabe der nach § 5 TMG geforderten Angaben zu betreiben.

Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer durch das zuständige Gericht festzusetzenden Vertragsstrafe.




Das hört sich gut, finde ich, kannst du uns eventuell dein gesamtes Anschreiben zukommen lassen, welches du benutzen wirst, sodass jeder das gleiche hinschickt, dann halt nur jeweils mit den eigenen persönlichen Angaben.

Meine eMail adresse lasse ich dir per PN zukommen



gelöschter Benutzer
am 13.08.2012, 15:45 Uhr schrieb

gpeter73 schrieb:

Sorry Link vergessen:

www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html



gpeter73 schrieb:

Hier mal ein interessanter Link:
Interessant wird es ab: "IV. Abmahnung" Punkt 2:

2. Missbräuchliche Geltendmachung durch Serienabmahnungen
Gemäß Â§ 8 Abs. 4 UWG bzw. § 2 Abs. 3 UKlaG ist die missbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ausgeschlossen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Rechtsverstoß nur deshalb gerügt wird, um die Abmahnkosten zu kassieren. Schon die immense Zahl der Abmahnungen und die Verwendung von gleichlautenden Serienbriefen lassen häufig auf eine missbräuchliche Geltendmachung schließen. Bei einem Missbrauch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenersatz. Vielmehr sollte der Empfänger mit einer Gegenabmahnung reagieren.




Hierbei handelt es sich ja eindeutig um eine Serienabmahnung! Heisst aber dann wohl im Klartext, dass man eigentlich einen Anwalt einschalten sollte, oder?


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 13.08.2012, 15:55 Uhr schrieb gpeter73

Sorry Jungs, muss mich auf anraten meines Anwalts vorerst zurückhalten.
D.h. keine Posts mehr.
Habe meinen Fall der Redaktion von Akte bei SAT1 gemailt!
Bin mir sicher das die bei genügend Beteiligung das Thema aufgreifen.


Trainer011
Neuling (2 Beiträge)
am 13.08.2012, 16:05 Uhr schrieb Trainer011

Ich habe auch heute erst das Schreiben aus der Post gefischt. Wie habt Ihr denn das Ganze der Akte-Redaktion vorgetragen? Abgesehen davon, auch bei mir befindet sich unter dem Punkt Info direkt bei den Allgemeinen Informationen sogar mit Ãœberschrift "Impressum" das Impressum. Und ebenfalls sind unten und rechts Scrollbalken zu erkennen. Da die Firma Binary Services erst seit dem 24.11.2011 beim Handelsregister in Regensburg unter HRB 12663 eingetragen wurde und ich hier diesen Post gelesen habe, gehe ich davon aus, dass dieses Unternehmen nicht zwingend IT-Dienstleistungen als Geschäftsmittelpunkt hat. Soll ich nun meinen Anwalt beauftragen oder mich Euch anschließen?

LG Trainer


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 13.08.2012, 16:11 Uhr schrieb gpeter73

Trainer011 schrieb:

Ich habe auch heute erst das Schreiben aus der Post gefischt. Wie habt Ihr denn das Ganze der Akte-Redaktion vorgetragen? Abgesehen davon, auch bei mir befindet sich unter dem Punkt Info direkt bei den Allgemeinen Informationen sogar mit Ãœberschrift "Impressum" das Impressum. Und ebenfalls sind unten und rechts Scrollbalken zu erkennen. Da die Firma Binary Services erst seit dem 24.11.2011 beim Handelsregister in Regensburg unter HRB 12663 eingetragen wurde und ich hier diesen Post gelesen habe, gehe ich davon aus, dass dieses Unternehmen nicht zwingend IT-Dienstleistungen als Geschäftsmittelpunkt hat. Soll ich nun meinen Anwalt beauftragen oder mich Euch anschließen?

LG Trainer


www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion




« zurück zu: Sonstige Themen

Das Seitenreport Forum hat aktuell 5274 Themen und 36108 Beiträge.
Insgesamt sind 48346 Mitglieder registriert.