der_booker
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Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 11)


bqprojects
Neuling (1 Beiträge)
am 15.08.2012, 12:34 Uhr schrieb bqprojects

Hi zusammen,

wir sind auch Mitglieder im Club. Es ist zwar schön neue Leute kennen zu lernen, aber der Anlass könnte schöner sein.

Ich habe mir die Posts meiner Vorschreiber genau durchgelesen und die heute erhaltene Abmahnung direkt an meinen Anwalt weitergeleitet, die Akte-Radaktion angeschrieben und werde gerne jede rechtmäßige Aktion gegen die Kanzlei und diese Binary Services unterstützen.

Es grenzt an straffälliges Verhalten, dass die Screnshots, als angeblicher Beweis, so gehalten sind, dass ein vorhandener Link zu einer Impressums-Seite nicht sichtbar ist, bzw. ein vorhandenes Impressum auf der Info-Seite ignoriert wird.

Wenn wir euch unterstützen können, wir sind dabei.


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 12:53 Uhr schrieb gpeter73

Hi Harry,

Wenn du sicher gehen willst, wende dich an den Anwalt deines Vertrauens. Allerdings frag ihn vorher ob er sich mit so etwas auskennt. Ein ehrlicher Anwalt wird dich im Zweifelsfall an einen Kollegen verweisen.
Hier wird dir keine eine rechteberatung geben da sich niemand angreifbar machen will.
Mein tip geh zum Anwalt sprech das mit ihm durch, die Kohle bist so oder so los. Nur geben ich sie lieber meinem Anwalt.
Lass nicht zu viel zeit verstreichen, sonst läufst du gegen die Frist.
Mich wurden die letzten 5 stellen deiner vorgangsnummer interessieren, wenn du magst schreibe sie per PN. Bloß nicht hier Posten! Feind könnte mitlesen!

Harry1979 schrieb:

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt auch hier im Forum angemeldet da ich ebenfalls diese Abmahnung erhalten habe. Ich bin nun nicht ganz sicher wie das weitere Vorgehen sein soll.
Ich denke dass diese Abmahnung nicht gerechtfertigt war, da ein Impressumslink als Post in der Chronik ist. Auf dem Screenshot aber nicht erkennbar, da er weiter unten ist. Die Frage ist nun, ob nur dieser eine Screenshot als Beweis aufgeführt wird, oder ob die Kanzlei noch andere Beweise vorliegt, die wir gar nicht wissen.
Soll nun ein Widerspruch zu der Abmahnung an die Kanzlei geschickt werden?
Ich will auf keinen Fall eine, wenn auch modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, denn dann schauen die mit Argusaugen auf die Firma. Bei den kleinsten Formfehler wird dann die Strafe fällig.
Die Frage ist auch noch, wenn man gar nichts unternimmt, ob diese (Schein)Firma sich überhaupt auf eine Klage einlassen würde, denn meiner Meinung nach hat diese keine Aussicht auf Erfolg.
Darüber hinaus ist diese Massenabmahnung sowieso rechtswidrig.
Was tun???


masa8
Avatar masa8
Selbständig
Content Gott (1001 Beiträge)
am 15.08.2012, 13:06 Uhr schrieb masa8

So - jetzt haben wir den Salat.

Da ist man brav, und erstellt so ein Facebook Impressum, und dann dauert es keine 2 Tage und Facebook mogelt sich bei Firmenname / privater Name im Suchergebnis weiter nach vorne.

Da man über die Facebook-Anwendung aber HTML selber eingeben darf, habe ich mal betreffende Inhalte als Link ausgeführt. Das sind sogar dofollow Links .

Mal sehen ob das wirkt.

Gruß Matthias


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netzperfekt
Neuling (9 Beiträge)
am 15.08.2012, 14:07 Uhr schrieb netzperfekt

same here... datiert vom 13.8., angekommen am 15.8. ich wäre bei einer konzertierten aktion - wenn die kosten überschaubar sind - dabei! zunächst mal verschicke ich die hier verlinkte modifizierte unterlassungserklärung.
drücke uns allen die daumen!


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 14:10 Uhr schrieb gpeter73

netzperfekt schrieb:

same here... datiert vom 13.8., angekommen am 15.8. ich wäre bei einer konzertierten aktion - wenn die kosten überschaubar sind - dabei! zunächst mal verschicke ich die hier verlinkte modifizierte unterlassungserklärung.
drücke uns allen die daumen!


Ich würde lieber einen Anwalt konsultieren, eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre bindend und die werden dich dann ganz genau im Auge behalten. Sobald du dann mal Mist baust, ziehen die dich nackt aus!


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 14:32 Uhr schrieb gpeter73

Hey, schaut mal den zwar alten Artikel aber dennoch interessanten Artikel an.
Hier wird beschrieben das wenn wir genügend betroffene auftreiben, ist es ziemlich wahrscheinlich das die Abmahnung für rechtswidrig erklärt wird!
BITTE ALLE MELDEN DIE EINE ABMAHNUNG VON BLISCHKE &HWK BEKOMMEN HABEN!
bitte auch überall publizieren! Facebook, Twitter, g+ und soweiter!


netzperfekt
Neuling (9 Beiträge)
am 15.08.2012, 14:33 Uhr schrieb netzperfekt

gpeter73 schrieb:

netzperfekt schrieb:

same here... datiert vom 13.8., angekommen am 15.8. ich wäre bei einer konzertierten aktion - wenn die kosten überschaubar sind - dabei! zunächst mal verschicke ich die hier verlinkte modifizierte unterlassungserklärung.
drücke uns allen die daumen!


Ich würde lieber einen Anwalt konsultieren, eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre bindend und die werden dich dann ganz genau im Auge behalten. Sobald du dann mal Mist baust, ziehen die dich nackt aus!



ja, hab\' mal den "forenanwalt" kontaktiert. vielleicht können wir wirklich gemeinsam gegen die *** edit Moderation *** vorgehen...


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 14:36 Uhr schrieb gpeter73

netzperfekt schrieb:

gpeter73 schrieb:

Hey, schaut mal den zwar alten Artikel aber dennoch interessanten Artikel an.
Hier wird beschrieben das wenn wir genügend betroffene auftreiben, ist es ziemlich wahrscheinlich das die Abmahnung für rechtswidrig erklärt wird!
BITTE ALLE MELDEN DIE EINE ABMAHNUNG VON BLISCHKE &HWK BEKOMMEN HABEN!
bitte auch überall publizieren! Facebook, Twitter, g+ und soweiter!



äh, link?



UPS, werde alt!

www.it-recht-deutschland.de



Harry1979
Neuling (8 Beiträge)
am 15.08.2012, 15:33 Uhr schrieb Harry1979

Mir ist noch was eingefallen:
In der Abmahnung wird diese begründet, dass durch das fehlen des Impressums die Firma Binary Services benachteiligt wird, da diese Ihr Impressum pflichtgemäß darstellt und dadurch öfter mit Verbraucherrechten konfroniert wird.
So, aber die Firma Binary Services hat überhaupt keine Facebook Präsenz. Zählt dieser Wortlaut dann überhaupt? Ist somit allein die Form der Abmahnung schon fehlerhaft?

Es müsste sich ein Anwalt finden, der alle Betroffenen bündelt und eine Strafanzeige gegen diese *** edit Moderation *** stellt. Das ist doch eindeutig eine Massenabmahnung!

Man soll es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen!!!


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 15:51 Uhr schrieb gpeter73

Massenabmahnungen sind in Deutschland grundsätzlich zulässig,SOFERN sie nicht nur den Character besitzen sich an der Kostennote zu bereichern!
Die Facebook Seite wird wie ein Teil der normalen Internetpräsenz gewertet, wenn die dort ein Impressum haben, trifft es zu!
Habe gerade noch mit dem Anwalt gesprochen!

Harry1979 schrieb:

Mir ist noch was eingefallen:
In der Abmahnung wird diese begründet, dass durch das fehlen des Impressums die Firma Binary Services benachteiligt wird, da diese Ihr Impressum pflichtgemäß darstellt und dadurch öfter mit Verbraucherrechten konfroniert wird.
So, aber die Firma Binary Services hat überhaupt keine Facebook Präsenz. Zählt dieser Wortlaut dann überhaupt? Ist somit allein die Form der Abmahnung schon fehlerhaft?

Es müsste sich ein Anwalt finden, der alle Betroffenen bündelt und eine Strafanzeige gegen diese *** edit Moderation *** stellt. Das ist doch eindeutig eine Massenabmahnung!

Man soll es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen!!!




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