der_booker
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Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH sowie Kanzlei HWK (Seite 14)


joe_tofu
Neuling (8 Beiträge)
am 15.08.2012, 22:44 Uhr schrieb joe_tofu

der_booker schrieb:

Also mein Screenshoot zeigt 2 Scrollbalken, wodurch die Vermutung aufkommt, dass der Screen vorsätzlich nicht vollständig angezeigt wird.



Aber WAS bedeutet das für den Einzelnen? Jetzt einen Anwalt beauftragen, der das Ganze schnellstmöglich (vorerst) aus der Welt schafft und dann auf eine Sammelklage hoffen? Oder direkt die Stirn bieten und ein tatsächliches Verfahren riskieren?


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 22:59 Uhr schrieb gpeter73

joe_tofu schrieb:

der_booker schrieb:

Also mein Screenshoot zeigt 2 Scrollbalken, wodurch die Vermutung aufkommt, dass der Screen vorsätzlich nicht vollständig angezeigt wird.



Aber WAS bedeutet das für den Einzelnen? Jetzt einen Anwalt beauftragen, der das Ganze schnellstmöglich (vorerst) aus der Welt schafft und dann auf eine Sammelklage hoffen? Oder direkt die Stirn bieten und ein tatsächliches Verfahren riskieren?


Wenn du das Geld hast um eventuell auch durch mehrere Instanzen zu gehen nur zu. Ich würde es machen, habe aber die Kohle im Moment nicht. Vielleicht trifft es ja mal ein richtig großes unternehmen mit viel Geld, die auch bereit sind da gegen vor zu gehen


joe_tofu
Neuling (8 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:01 Uhr schrieb joe_tofu

gpeter73 schrieb:

Wenn du das Geld hast um eventuell auch durch mehrere Instanzen zu gehen nur zu. Ich würde es machen, habe aber die Kohle im Moment nicht. Vielleicht trifft es ja mal ein richtig großes unternehmen mit viel Geld, die auch bereit sind da gegen vor zu gehen



Das heißt also wirklich, dass die Damen und Herren sogar mit offensichtlich falsch versendeten Abmahnungen durchkommen? Wegen einem Ausschnitts-Screenshot? Ist das Impressum in der Chronik hier nichts wert?


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:23 Uhr schrieb gpeter73

joe_tofu schrieb:

gpeter73 schrieb:

Wenn du das Geld hast um eventuell auch durch mehrere Instanzen zu gehen nur zu. Ich würde es machen, habe aber die Kohle im Moment nicht. Vielleicht trifft es ja mal ein richtig großes unternehmen mit viel Geld, die auch bereit sind da gegen vor zu gehen



Das heißt also wirklich, dass die Damen und Herren sogar mit offensichtlich falsch versendeten Abmahnungen durchkommen? Wegen einem Ausschnitts-Screenshot? Ist das Impressum in der Chronik hier nichts wert?


So meine ich das nicht, ich habe es an meinen Anwalt übergeben. Der hat mich bislang aus allen Abmahnungen herausgeboxt!
Wenn sich das Thema erledigt hat, Klage ich auf Schadenersatz und gut ist! Selbstverständlich kommen meine Aufwendungen zum vollen Stundensatz mit auf die Rechnung.
Wenn die sich also auf stur stellen, gehst als auf die harte Tour weiter. Habe schon einige Abmahnungen bekommen und bin routiniert .


joe_tofu
Neuling (8 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:26 Uhr schrieb joe_tofu

gpeter73 schrieb:

So meine ich das nicht, ich habe es an meinen Anwalt übergeben. Der hat mich bislang aus allen Abmahnungen herausgeboxt!
Wenn sich das Thema erledigt hat, Klage ich auf Schadenersatz und gut ist! Selbstverständlich kommen meine Aufwendungen zum vollen Stundensatz mit auf die Rechnung.
Wenn die sich also auf stur stellen, gehst als auf die harte Tour weiter. Habe schon einige Abmahnungen bekommen und bin routiniert .



Verstehe ... hab dich falsch verstanden. Okay, ich werde das erstmal leider auf dem regulären Weg regeln und dann schauen, wie rauf-freudig ich bin - bzw. wie die Sache mit der Sammelklage aussieht.


Rayman
Neuling (2 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:30 Uhr schrieb Rayman

Ich habe das ganze an meinen Anwalt weiter gegeben, die Facebook Seite ist offline geschaltet bis es eine offizielle Reglung gibt. Da es momentan nicht möglich ist das Impressum so einzubauen das es immer zu sehen ist.

m.facebook.de
touch.facebook.de

auf dem PC wird alles richtig angezeigt wenn man diese varianten aufruft.
Verwendet man aber ein Android Handy sieht man das Impressum nicht.

Ich habe sogar versucht das Impressum in das Titelbild einzubauen, aber unter der Android App wird das Titelbild nicht angezeigt.

Ich warte jetzt in jedem Fall bis eine Lösung von Facebook vorliegt


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:32 Uhr schrieb gpeter73

joe_tofu schrieb:

gpeter73 schrieb:

So meine ich das nicht, ich habe es an meinen Anwalt übergeben. Der hat mich bislang aus allen Abmahnungen herausgeboxt!
Wenn sich das Thema erledigt hat, Klage ich auf Schadenersatz und gut ist! Selbstverständlich kommen meine Aufwendungen zum vollen Stundensatz mit auf die Rechnung.
Wenn die sich also auf stur stellen, gehst als auf die harte Tour weiter. Habe schon einige Abmahnungen bekommen und bin routiniert .



Verstehe ... hab dich falsch verstanden. Okay, ich werde das erstmal leider auf dem regulären Weg regeln und dann schauen, wie rauf-freudig ich bin - bzw. wie die Sache mit der Sammelklage aussieht.



Das blöde ist einfach, das wenn nie festgestellt wird das die Abmahnung unzulässig war, kann auch kein schadenersatz geltend gemacht werden.
Ich habe den Vorteil, das der RA die ganze Unternehmensgruppe vertritt bei der ich Anteile habe, kostet er nichts. Nur Klagen sind auch ohne eigene anwaltskosten teuer.


Shagoo
Neuling (2 Beiträge)
am 15.08.2012, 23:56 Uhr schrieb Shagoo

der_booker schrieb:

Bitte denkt ALLE daran, ein rechtskräftiges Impressum nach TMG §5 auf Euren FB-Seiten zu führen. Was genau rechtskräftig ist bleibt wohl im Moment noch offen, daher empfehle ich ein Impressum als Link, unter der Info und als Post zu führen.

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand 30 Jahre gültig. Das ist eine lange Zeit, jeder sollte sich im Klaren sein, an was er sich da bindet.



Dem Stimme ich zu. Ich werde die UE nicht unterzeichnen um für die nächsten 30 Jahre in der schlinge zu stecken, wenn dann mal wirklich ein Fehler passieren sollte, sitzt man noch mehr im Schlamassel.

Zur Absicherung empfehle ich auch überall ein Impressum hinzupflastern wo es geht. Ich persönlich bleibe aber bei der Auffassung, ein Impressum unter den Infos entspricht den gesetzlichen Anforderungen und diese mangelhaften Recherchen des Anwalts bezeugen schon genug welche Qualität diese Abmahn-welle annimmt.



gelöschter Benutzer
am 15.08.2012, 23:59 Uhr schrieb

der_booker schrieb:
Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand 30 Jahre gültig. Das ist eine lange Zeit, jeder sollte sich im Klaren sein, an was er sich da bindet.



Davon abgesehen, wenn man so etwas unterschreibt und eine weitere Abmahnung diesbezüglich bekommt (also wenn man gegen die Unterlassungserklärung verstößt) wird erst richtig teuer. Deshalb sollte man es sich gut überlegen, ob man diese Erklärung unterschreibt.

Die die das Original unterschrieben haben, können damit rechnen das eine weitere Abmahnung kommt, die es dann in sich haben wird.

Das mit den 30 Jahren kann ich bestätigen ... ...


gpeter73
Beginner (40 Beiträge)
am 16.08.2012, 00:14 Uhr schrieb gpeter73

Ich bin dafür das man eine Petition an den Bundestag und das Justizministerium schreibt, worin eine Änderung der abmahnmöglichkeiten starkeinschränkt. Denkbar wäre, das die erste Abmahnung kostenlos sein muss. Damit ist den abmahnterroristen der wind aus den Segeln genommen. Mindestfristen sollten mindestens 21 Tage sein, für eine Umsetzung des geforderten.
Soweit ich weis kann man Petitionen auch in elektronischer Form einreichen!




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